Umzüge mit Pflegegrad in Borna – mit Umsicht und auf die richtige Weise.
Ob in eine kleinere Wohnung oder Seniorenresidenz oder auch in eine Einrichtung für Betreutes Wohnen: Im hohen Alter verlassen viele Menschen die bisherigen Wohnräume und ziehen noch mal um.
Doch für die meisten Seniorinnen und Senioren ist ohne Unterstützung der Umzug nicht zu organisieren und erst recht nicht durchzuführen. Das gilt ebenso für jüngere Menschen mit Pflegebedarf. Und nicht immer kann die Familie die Organisation übernehmen und vor und während des Umzugs mit anpacken. Wie soll dann der Umzug reibungslos funktionieren? Allein der bloße Gedanke daran erzeugt Stress, sorgt für Bedenken und bereitet Sorgen.
Das muss nicht sein! Deshalb sollten Sie von vornherein uns mit ins Boot holen. Denn als erfahrenes Umzugsunternehmen in Borna und Umgebung wissen wir genau, worauf es bei Umzügen für Senioren ankommt.
Mit uns ziehen Pflegebedürftige und ältere Herrschaften in Borna sicher und schnell um. Unsere freundlichen Umzugsprofis sind im Umgang mit Senioren besonders rücksichtvoll und außergewöhnlich behutsam. Besser, stress- und störungsfreier als mit uns klappen Seniorenumzüge garantiert nicht.

Bis zu 4.180 Euro Zuschuss von der Pflegekasse für Ihren Umzug!
Kostenerstattung für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes
Nach § 40 Abs. 4 Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) können die Pflegekassen subsidiär finanzielle Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes des Pflegebedürftigen bis zu 4.180 Euro gewähren. Der Gesamtbetrag je Maßnahme nach Satz 3 ist auf 16.720 Euro begrenzt und wird bei mehr als vier Anspruchsberechtigten anteilig auf die Versicherungsträger der Anspruchsberechtigten aufgeteilt. Sinn und Zweck dieser Rechtsvorschrift ist, dass durch die Bezuschussung für den Pflegebedürftigen eine selbstständige Lebensführung wieder hergestellt oder erhalten wird.
Während der komplette Leistungskatalog der Sozialen Pflegeversicherung Pflegebedürftigen zur Verfügung steht, die mindestens dem Pflegegrad 2 zugeordnet sind, können die wohnumfeldverbessernden Maßnahmen auch für Versicherte geleistet werden, für die der Pflegegrad 1 bestätigt wurde. Damit erhalten Versicherte auch dann wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, sollte noch kein erheblicher Unterstützungsbedarf bestehen. Zum Zweck der Erhaltung und Wiederherstellung der Selbstständigkeit und Vermeidung schwererer Pflegebedürftigkeit wurde damit auch der Pflegegrad 1 mit der Möglichkeit der Gewährung von wohnumfeldverbessernden Maßnahmen leistungsrechtlich hinterlegt. Die Rechtsgrundlage hierfür ist § 28a Abs. 1 Nr. 5 SGB XI. (Quelle: § 40 SGB XI)
Diese gesetzlichen Änderungen gelten nicht bloß für ältere Personen und Senioren. Losgelöst vom Alter gelten sie generell für Menschen mit einem Pflegegrad – und somit auch für Menschen mit Behinderung jeden Alters.


Kein Geld verschenken: die Beantragung der Kostenerstattung
Wenn Menschen mit einem Pflegegrad innerhalb Deutschlands einen Umzug in eine geeignetere Wohnform planen, haben sie Anspruch auf finanzielle Unterstützung durch die Pflegekasse. Diese Zuschüsse helfen dabei, die Kosten für den Seniorenumzug komplett zu decken oder zu reduzieren.
Die Pflegekasse übernimmt einen Teil der Kosten, die im Zusammenhang mit dem Umzug anfallen. Dies umfasst im Regelfall die Kosten für den Umzugstransport, wie beispielsweise den Umzugsdienst oder den Miettransporter. Die genaue Höhe des Zuschusses hängt ab von der individuellen Situation, kann aber bis zu 4.180 Euro / Person betragen.
Um die Zuschüsse für einen Seniorenumzug zu beantragen, ist es wichtig, einen Antrag bei der örtlichen Pflegekasse einzureichen. Dort erhalten Personen mit Pflegegrad 1 und höher detaillierte Informationen sowohl über die Höhe der möglichen finanziellen Unterstützung als auch über die genauen Voraussetzungen für den Erhalt der Zuschüsse. Daher ist es ratsam, sich frühzeitig mit der Pflegekasse in Verbindung zu setzen und rechtzeitig Unterstützung bei der Antragsstellung zu beantragen.
Am einfachsten für Sie wird es, wenn Sie uns ansprechen. Unsere versierten und freundlichen Außendienstmitarbeiter helfen Ihnen gern bei der Beantragung und halten die passenden Formulare für Sie bereit.