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Monat: Februar 2026

Pflegegrad richtig beantragen

Wer pflegebedürftig ist, wird in Deutschland nicht alleingelassen, sondern kann einen Pflegegrad beantragen. Steht der Pflegegrad dann fest, erhält der Pflegebedürftige Unterstützung durch individuelle Pflegeleistungen.

Was viele Betroffene und deren Angehörige jedoch nicht wissen: Bereits ab Pflegegrad 1 gibt es Unterstützung in Form eines Entlastungsbetrages von derzeit (Stand Januar 2026) 131 Euro. (Hier finden Sie weitere Informationen)

Doch für die Zuteilung eines Pflegegrades muss vorab ein entsprechendes Gutachten erstellt werden und hierfür müssen Betroffene einen Antrag stellen.

In diesem Beitrag erfahren Sie, wie und wo Sie einen Pflegegrad beantragen können. Sie erhalten außerdem einen Überblick darüber, wie sich der weitere Ablauf bis hin zum Erhalt der Pflegeleistungen gestaltet.

Antrag auf Pflegeleistungen und Einstufung in einen Pflegegrad

Genaugenommen handelt es sich beim Antrag auf Pflegeleistungen und der Beantragung eines Pflegegrades um den gleichen Antrag.

Denn mit dem Antrag auf Pflegeleistungen beantragen Sie zugleich die Feststellung bzw. Zuteilung eines Pflegegrades.

Sie können den Antrag telefonisch, in gedruckter Form als herkömmlichen Brief oder auch online bzw. per E-Mail stellen.

Der sicherste Weg ist jedoch immer der schriftliche Antrag – ob per Brief oder per Mail. So können Sie die Antragstellung im Zweifelsfall einwandfrei nachweisen und sogar mit Datum belegen.

Wichtig:

Wenn Sie den Antrag auf Pflegeleistungen/Antrag auf Einstufung in einen Pflegegrad stellen, schreiben Sie auch unbedingt Ihre Versichertennummer dazu.

So kann Ihre Pflegekasse Ihren Antrag schneller zuordnen.

Bitten Sie um die Bestätigung des Eingangs Ihres Antrags und machen Sie sich eine Kopie Ihrer Beantragung für Ihre Unterlagen, falls Sie den Antrag per Brief schicken.

Wichtig:

Tatsächlich haben Sie nun einen Antrag beantragt: nämlich den eigentlichen Antrag, den Ihnen Ihre Pflegekasse nun zuschicken wird.

Hilfe beim Ausfüllen des Antrags Ihrer Pflegekasse

In der Regel sollte der Antrag innerhalb 14 Tagen nach Antragstellung bei Ihnen sein.

Zwar haben die verschiedenen Pflegekassen unterschiedlich gestaltete Anträge. Die wesentlichen Punkte sind jedoch bei allen Pflegekassen die gleichen.

Sollten Sie beim Ausfüllen des Antrages Hilfe benötigen, können Sie sich an Ihre Pflegekasse wenden. Doch auch Pflegeberatungsstellen und Sozialverbände können Ihnen helfen, Pflegeleistungen und Pflegegrad zu beantragen und den Antrag der Pflegekasse korrekt auszufüllen.

Die Pflegeberatung kommt auf Wunsch sogar zu Ihnen nach Hause, um Sie beim Ausfüllen des Antrages zu unterstützen.

Den ausgefüllten Antrag schicken Sie dann an Ihre Pflegekasse zurück.

Pflegegrad beantragen – so geht es weiter

Nach der Überprüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Termin für die Pflegebegutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD). Dieser wird den derzeitigen Grad Ihrer Pflegebedürftigkeit feststellen.

Pflegende Angehörige oder andere Pflegepersonen sollten bei diesem Termin am besten ebenfalls anwesend sein. Denn sie können wichtige Informationen zu Ihrem derzeitigen Pflegebedarf beisteuern.

Anhand eines Fragekataloges und der dadurch ermittelten Gesamtpunktzahl wird ein Gutachten erstellt. Je niedriger der Grad Ihrer Selbstständigkeit, desto höher die Punktzahl und demnach auch der Pflegegrad.

Tipp:

Lesen Sie hierzu auch unseren Beitrag Die Einteilung der verschiedenen Pflegegrade

Die ermittelte Punktzahl wird der Pflegekasse durch den MD – zusammen mit dem Gutachten – mitgeteilt. Im Anschluss trifft dann Ihre Pflegekasse eine Entscheidung bezüglich Ihres Pflegegrades.

Wichtig:

Leistungen werden rückwirkend ab dem Datum der Antragstellung bewilligt. Es lohnt sich also, so früh wie möglich einen Pflegegrad zu beantragen.

Sie wohnen in Leipzig oder Umgebung und benötigen Hilfe im Alltag?

Schon ab Pflegegrad 1 steht Ihnen der Entlastungsbetrag von derzeit 131 € zu. Diesen können Sie für Entlastungsleistungen in Form von Alltagshilfen bzw. haushaltsnahen Dienstleistungen verwenden.

Ob Fenster putzen, Gardinen waschen, einkaufen oder andere Tätigkeiten im Rahmen haushaltsnaher Dienstleistungen:

Die Leipziger Senioren- und Gebäudeservice UG steht Ihnen stets mit Rat und Tat zur Seite! Gern vermitteln wir Ihnen auch einen Pflegedienst in Ihrer Nähe.

Gut zu wissen:

Selbstverständlich haben wir für den Freistaat Sachsen laut Pflegeunterstützungsverordnung eine Zulassung!

Unser Angebot richtet sich an alle, auch an Personen ohne Pflegegrad!

Rufen Sie uns noch heute an und vereinbaren Sie ein kostenloses Beratungsgespräch mit einem festen Ansprechpartner!

0341 / 241 395 76

Wir helfen Ihnen dabei, so lange wie möglich in Ihrem gewohnten Umfeld zu bleiben und ein lebens- und liebenswertes Zuhause zu behalten.

Wir sind für Sie da!

Ihre Leipziger Senioren- und Gebäudeservice UG

Quellen:

  1. https://www.familienratgeber.de/rechte-leistungen/pflege/wie-bekommt-man-einen-pflegegrad
  2. https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/pflege/online-ratgeber-pflege/pflegebeduerftig-was-nun.html
  3. https://www.aok.de/pk/pflegegrad-beantragen/

Was ist Betreutes Wohnen?

betreutes Wohnen

Die meisten Menschen möchten auch im Alter so lange wie möglich selbstständig leben. Doch was, wenn manche Dinge wie der tägliche Einkauf oder andere Tätigkeiten immer schwerer fallen? Auch mit Pflegegrad 1 kann es daher empfehlenswert sein, sich Unterstützung zu suchen und über einen „Umzug ins Betreute Wohnen“ nachzudenken. Doch was ist Betreutes Wohnen eigentlich? Dieser Frage wollen wir in diesem Beitrag nachgehen. Doch auch andere Begriffe, hinter denen sich ebenfalls das Service-Wohnen oder Betreute Wohnen verbergen kann, wollen wir einmal etwas näher beleuchten.

Betreutes Wohnen – Selbstständiges Wohnen mit Extra-Service

In diesem Beitrag gehen wir nur auf das Betreute Wohnen für Senioren ein. Daneben gibt es jedoch auch das Betreute Wohnen für seelisch, geistig oder körperlich behinderte Menschen sowie für Jugendliche, die aus unterschiedlichen Gründen nicht bei ihren Eltern leben können.

Service-Wohnen oder Betreutes Wohnen sind zwei austauschbare Begriffe für ein möglichst selbstständiges Wohnen, welches Dienstleistungen wie beispielsweise Reinigungs-, Hausmeister- oder Fahrdienste beinhalten kann. Weitere, nicht integrierte Dienstleistungen können – je nach Bedarf – jederzeit dazugebucht werden, sind dann aber meist kostenpflichtig.

Welche Dienstleistungen jeweils Teil des Vertrages sind und welche kostenpflichtig dazugebucht werden können, sollten Sie unbedingt vor dem Umzug in Ihr neues Zuhause erfragen. Denn der Begriff „Betreutes Wohnen oder Service-Wohnen“ ist weder geschützt, noch gibt es eine einheitliche Regelung darüber, welche Service-Leistungen hierzu gehören.

Für wen eignet sich das Betreute Wohnen?

Beim Betreuten Wohnen handelt es sich meist um barrierefreie Wohnparks oder Senioren-Wohnanlagen, die explizit Betreutes Wohnen anbieten.

Die meisten dieser Wohnanlagen sind für ältere, aber geringfügig pflegebedürftige Senioren geeignet. Einige wenige Seniorenparks oder Anlagen für Betreutes Wohnen beherbergen auf ihrem Wohngelände aber auch einen Bereich für pflegebedürftige Senioren. Diese können dann bei Bedarf von der Wohnanlage für Betreutes Wohnen in das nahegelegene Pflegeheim umziehen. Ohnehin ist bei den meisten Wohnanlagen für Service-Wohnen auch ein Pflegedienst ansässig, den auch die Senioren in der Anlage für Betreutes Wohnen in Anspruch nehmen können.

Da der Umzug ins Betreute Wohnen in der Regel eine wohnumfeldverbessernde Maßnahme darstellt, wird er auch von der Pflegekasse finanziell unterstützt.

Schon ab Pflegegrad 1 gibt es hierfür einen Zuschuss von derzeit (Stand Februar 2026) 4.180 Euro.

Die Selbstständigkeit der Bewohner wird durch den Umzug ins Betreute Wohnen also gefördert und unterstützt. Dennoch ist für die Senioren im Bedarfsfall stets ein Ansprechpartner erreichbar, der sich um ihre Sorgen und Nöte kümmert.

Unterschiedliche Begriffe für Betreutes Wohnen

Nicht immer verbirgt sich hinter einem bestimmten Begriff eine Wohnanlage für Service-Wohnen. Dennoch lohnt es sich, nachzufragen, wenn Sie auf der Suche nach einer Wohnanlage für Betreutes Wohnen sind. Bei den folgenden Begriffen könnte es sich nämlich tatsächlich um eine solches Wohnanlage mit besonderem Service handeln:

  • Seniorenresidenz
  • Barrierefreies Wohnen
  • Senioren-Wohnanlage
  • Senioren-Wohnpark
  • Wohnen mit Service
  • Senioren-Wohnen

Alternativ bieten sich auch Senioren-WGs (Senioren-Wohngemeinschaften) oder Mehrgenerationenhäuser an. Auch hier gehören Senioren noch lange nicht zum „alten Eisen“, sondern können ein selbstbestimmtes Leben führen und ihr Wissen und Können mit in die Gemeinschaft einbringen.

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Seniorenumzüge – Kosten und Zuschüsse

Laut Bundespflegegesetz §40 SGB XI gibt es für Pflegegradeumzüge – unabhängig vom Pflegegrad – einen Zuschuss der Pflegekasse. Voraussetzung hierfür ist, dass der geplante Umzug eine das Wohnumfeld verbessernde Maßnahme darstellt und somit die Pflege erleichtert.

Dies ist beispielsweise bei Seniorenumzügen ins Betreute Wohnen sowie in altersgerechte oder barrierefreie Wohnungen der Fall.

Auch Pflegegradumzüge von einer höheren Etage in eine Parterrewohnung zählen meist zu den bezuschussten Umzügen für Senioren. Denn ein Umzug in eine Parterrewohnung bedeutet für pflegebedürftige Senioren eine erhebliche Verbesserung der Wohn- und Lebensumstände. Er erleichtert zudem die Versorgung durch Angehörige, Pflegedienste oder Anbieter haushaltsnaher Dienstleistungen.

Ein Umzug in ein Pflegeheim wird dagegen nicht bezuschusst, da dieser keine Maßnahme zur Verbesserung der Lebensumstände darstellt.

Derzeit (Stand Januar 2026) steht Pflegebedürftigen für den Pflegegradumzug mit einer Umzugsfachspedition ein Betrag von bis zu 4.180 Euro zu. Der entsprechende Antrag muss rechtzeitig vor dem geplanten Pflegegradumzug gestellt und von der Pflegekasse geprüft werden.

Wann gibt es einen Zuschuss für Pflegegradumzüge?

Folgende Bedingungen sind an den finanziellen Zuschuss der Pflegekasse geknüpft:

  • Der Antragsteller/die Antragstellerin hat mindestens einen Pflegegrad 1
  • Der Antrag auf Zuschuss wird rechtzeitig vor dem Umzugstermin gestellt
  • Der Umzug in die neue Wohnung ist nach der Prüfung durch die Pflegekasse als Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes anerkannt worden.

Dies ist dann der Fall, wenn der Umzug die selbstständige Lebensführung des Pflegebedürftigen fördert und den Pflegebedarf verringert bzw. die Pflege erleichtert.

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Wieviel kostet ein Pflegegrad-Umzug?

Die Kosten für einen Umzug – ob mit oder ohne Pflegegrad – können nicht pauschalisiert werden. Denn der Umfang eines Umzugs hängt von vielen Faktoren ab. Folgende Punkte beeinflussen den Umfang und damit auch die Kosten, die bei Ihrem Pflegegradumzug auf Sie zukommen

  • Die Größe der Wohnung, aus der Sie ausziehen
  • Die Höhe der Etage der Auszugs- und Einzugsadresse
  • Umfang der Möbelmontagen und Demontagen
  • Küchenabbau und Wiederaufbau
  • Die Entfernung zum neuen Zuhause

Soll die Wohnung anschließend besenrein übergeben oder zusätzlich noch renoviert werden, hat dies natürlich ebenfalls einen Einfluss auf den Gesamtpreis.

Bezahlt die Pflegekasse den gesamten Umzug?

Hier kommt es immer wieder zu Missverständnissen, denn wie der Begriff „Zuschuss“ schon sagt, handelt es sich bei der finanziellen Hilfe durch die Pflegekasse lediglich um eine Bezuschussung. Diese wird in den seltensten Fällen die gesamten Umzugskosten für einen Pflegegradumzug decken.

Für die Kosten, die den Bruttobetrag von derzeit 4.180 Euro übersteigen, müssen Sie also selbst aufkommen.

Persönlich und doch professionell: Pflegegradumzüge mit der Leipziger Senioren- und Gebäudeservice UG

Bei uns erhalten Sie nach einem Kennenlerngespräch, in welchem wir den Umfang des geplanten Pflegegradumzugs besprechen, einen transparenten Kostenvoranschlag. Darüber hinaus haben wir stets ein offenes Ohr für Ihre Sorgen.

Auch während des Umzugs und in der Zeit davor nehmen wir uns Zeit für Sie.

Pflegegradumzüge – professioneller Umzugsservice für Senioren mit Pflegegrad

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Pflegegradumzüge können unter bestimmten Voraussetzungen von der Pflegekasse finanziell bezuschusst werden.

Doch welche Unterschiede gibt es noch zwischen einem Pflegegrad- bzw. Seniorenumzug ins Betreute Wohnen und einem herkömmlichen Umzug?

In diesem Beitrag erfahren Sie, woran Sie ein professionelles Unternehmen für Seniorenumzüge erkennen und warum es sich lohnt, einen Rundum-Service wie den der Leipziger Senioren- und Gebäudeservice UG in Anspruch zu nehmen.

Senioren- und Pflegegradumzüge mit unserer Hilfe

Ein Umzug ins Betreute Wohnen ist in jedem Fall eine Herausforderung auf allen Ebenen und für ältere Herrschaften und deren Angehörige meist nicht allein zu bewältigen.

Allein mit der Antragsstellung bei der Pflegekasse fühlen sich viele Betroffene bereits überfordert. Das Einrichten von Halteverbotszonen, damit der Umzugstransporter zum Ein- und Ausladen am Tag des Umzugs seinen festen Platz hat, die Absprache mit der Anlage für Betreutes Wohnen, das Ein- und Auspacken und nicht zuletzt die Montage der Möbel im neuen Zuhause: Die Leipziger Senioren- und Gebäudeservice UG ist Profi in Sachen Pflegegradumzüge. Wir nehmen Ihnen nicht nur die Arbeit ab, sondern denken für Sie mit und haben stets ein offenes Ohr für Ihre Sorgen. Das ist nicht zu überschätzen, denn leicht ist so ein Umzug, der immer auch ein Abschied vom gewohnten Leben bedeutet, für die meisten Menschen nicht.

Pflegegradumzüge – unser exklusiver Umzugsservice für Senioren

Nicht jedes Umzugsunternehmen ist auf Pflegegradumzüge spezialisiert. Wir dagegen sind ein erfahrenes Unternehmen für Seniorenumzüge und bringen das nötige Wissen sowie die entsprechende Erfahrung mit. Im Gegensatz zu einem Pflegegradumzug sind bei einem herkömmlichen Umzug in eine andere Wohnung weder ein Antrag bei der Pflegekasse noch ein einfühlsamer Umgang mit älteren Menschen erforderlich. Alles geht ruckzuck, denn Zeit ist Geld, wie es so schön heißt.

Anders bei unseren Senioren- oder Pflegegradumzügen: Wir nehmen uns Zeit für persönliche Gespräche, leisten Beratung und Hilfe bei der Antragstellung, sorgen für das sorgfältige Verpacken der Möbel und wertgeschätzten Haushaltsgegenstände und schenken Ihnen zwischendurch ein ermunterndes Wort.

Da wir auf Pflegegradumzüge spezialisiert sind, bieten wir selbstverständlich auch Haushaltsauflösungen und Renovierungsarbeiten an, so dass Sie sich beruhigt in Ihrem neuen Zuhause niederlassen können.

Es lohnt sich also, für den eigenen Senioren- und Pflegegradumzug unseren professionellen Rundum-Service in Anspruch zu nehmen und nicht das erstbeste Umzugsunternehmen zu beauftragen!

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