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Monat: März 2026

Seniorenumzug in Leipzig

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Wer im Alter in eine Wohnanlage für Betreutes Wohnen oder Service-Wohnen nach Leipzig oder Umgebung zieht, ist auf eine Fachspedition mit Spezialisierung „Seniorenumzüge“ angewiesen, um den Zuschuss der Pflegekasse in Höhe von 4.180 Euro zu erhalten.

Die Leipziger Senioren- und Gebäudeservice UG unterstütz Sie gerne bei der Beantragung des Zuschusses. Aufgrund unserer Expertise sind uns die meisten Einrichtungen für Betreutes Wohnen in Leipzig und näherer Umgebung bereits vertraut, was den Seniorenumzug in Leipzig oder im Leipziger Umland erleichtert, da wir die Gegebenheiten vor Ort bereits kennen und Ihren Seniorenumzug mit der Einrichtung abstimmen können.

Der Ablauf für Ihren Seniorenumzug in Leipzig und Leipziger Umgebung ist nicht kompliziert. Mit nur wenigen Schritten können Sie in Ihrem neuen Zuhause einen neuen Lebensabschnitt beginnen.

Die 5 Schritte Ihres Seniorenumzugs

Schritt 1 Ihres Seniorenumzugs in Leipzig oder ins Leipziger Umland:

Individuelle und persönliche Beratung vor Ort

Schritt 2 Ihres Seniorenumzugs in Leipzig oder ins Leipziger Umland:

Vorbereitung (Demontieren der Möbel, Einpackservice etc.) für den Transport

Schritt 3 Ihres Seniorenumzugs in Leipzig oder ins Leipziger Umland:

Fachgerechter Transport zur Einrichtung

Schritt 4 Ihres Seniorenumzugs in Leipzig oder ins Leipziger Umland:

Aufbau und Einrichtung im neuen Zuhause

Und was wird aus der alten Wohnung?

Mit dem Umzug in ein neues Zuhause ist es meist nicht getan. Immerhin muss das alte Zuhause in den meisten Fällen ja auch entrümpelt und besenrein übergeben werden.

Auf Wunsch übernehmen wir auch das für Sie. Denn neben den Seniorenumzügen in Leipzig und Umgebung bieten wir auch Entrümplungen, Haushaltsauflösungen und einen zuverlässigen Renovierungsservice an. Gern kümmern wir uns auch um die anschließende Schlüsselübergabe bei ihrem alten Vermieter.

Denn als professionelles Unternehmen für Pflegegrad- und Seniorenumzüge in Leipzig lautet unser Motto: Wir sind für Sie da!

Logo Leipziger Senioren und Gebäudeservice

Die Einteilung der verschiedenen Pflegegrade

Glückliche Senioren durch die Leipziger Senioren- und Gebäudeservice UG

Bei der Bewertung und Einteilung der Pflegegrade 1-5 (bis 2017 unter dem Begriff Pflegestufen bekannt) finden immer wieder Veränderungen statt.

So wurde das Pflegegeld (für die Pflegegrade ab Pflegegrad 2) im Januar 2025 um 4,5 Prozent erhöht, um die Pflegepersonen (meist nahe Angehörige) finanziell mehr zu entlasten.

Im gleichen Rahmen fand eine Erhöhung der Pflegesachleistungen – ebenfalls um 4,5 Prozent – statt.

Auch der Entlastungsbetrag erhöhte sich im Jahr 2025 um 4,5 Prozent.

Derzeit (Stand Januar 2026) ist der Pflegegrad 1 in den Fokus geraten. Für viele Betroffene eine angstmachende Vorstellung: Sogar die Abschaffung dieses Pflegegrades wird in Erwägung gezogen.

Doch welche verschiedenen Pflegegrade gibt es und nach welchen Kriterien sind diese eingeteilt?

In diesem Beitrag werden Sie erfahren, welche Faktoren hierbei eine Rolle spielen und nach welchen Kriterien ein Gutachter die Einstufung in die einzelnen Pflegegrade vornimmt.

Die Einteilung der verschiedenen Pflegegrade 1-5 nach Pflegebedürftigkeit

Pflegegrad 1: geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Pflegegrad 2: erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

Haben Sie nach einer Prüfung durch einen Gutachter einen entsprechenden Pflege-Bescheid von Ihrer Pflegekasse erhalten, stehen Ihnen gewisse Leistungen zu, deren Art und Höhe von dem ermittelten Pflegegrad abhängen.

Die Einteilung der verschiedenen Pflegegrade und damit der Ihnen zugewiesene Pflegegrad spielt also die Hauptrolle, wenn es um die Leistungen der Pflegekasse geht.

Alltagshilfe durch Entlastungsleistungen

Das Pflegegutachten: Ermittlung des Pflegegrades mit Hilfe eines festgelegten Punktesystems

Je nach Pflegebedürftigkeit und verbliebener Selbstständigkeit erteilt der Gutachter Punkte von 1 bis max. 100. Hierfür kommt ein umfangreicher Fragekatalog zum Einsatz. Anhand dessen kann sich der Gutachter ein Bild über Ihre derzeitige Mobilität bzw. Beeinträchtigung der Selbstständigkeit machen und entsprechende Punkte verteilen.

So führt erst eine Punktzahl von mindestens 12,5 zum Pflegegrad 1.

Der nachfolgenden Übersicht können Sie die Einstufung der Pflegegrade und die jeweiligen Punkte entnehmen:

Pflegegrad 1:                            12,5 bis weniger als 27 Punkte

Pflegegrad 2:                             27 bis weniger als 47,5 Punkte

Pflegegrad 3:                             47,5 bis weniger als 70 Punkte

Pflegegrad 4:                             70 bis weniger als 90 Punkte

Pflegegrad 5:                             90 bis einschließlich 100 Punkte

Die Ermittlung/Berechnung der Pflege­grad-Punkte und die einzelnen Module (Haupt-Lebensbereiche)

6 Hauptkriterien bzw. Ihre Beeinträchtigung in diesen 6 Lebensbereichen – sogenannte Module – werden zur Berechnung des Pflegegrades herangezogen. Dabei kommt den unterschiedlichen Modulen jeweils eine individuelle Bedeutung zu. Das Modul, welches für die Berechnung des Pflegegrade prozentual die größte Rolle spielt, ist beispielsweise das Modul 4: die Selbstversorgung.

Je mehr Hilfe Sie im Alltag benötigen, desto höher wird die Punktzahl in allen Modulen zusammen und desto höher auch die Pflegegrad-Einstufung.

Fazit:

Auf Antrag bei Ihrer Pflegekasse kann Ihnen mit Hilfe eines Gutachtens ein Pflegegrad von 1 bis 5 zugewiesen werden. Je höher der Pflegegrad, desto höher sind die entsprechenden Leistungen der Pflegekasse.  Anhand eines Punktesystems wird mit Hilfe eines Fragenkatalogs bezüglich 6 verschiedener Lebensbereiche (Module) der Grad Ihrer Beeinträchtigung ermittelt und Ihnen ein Pflegegrad zugewiesen.

Sie wohnen in Leipzig oder Umgebung und benötigen Hilfe im Alltag?

Schon ab Pflegegrad 1 steht Ihnen der Entlastungsbetrag von derzeit 131 € zu. Diesen können Sie für Entlastungsleistungen in Form von Alltagshilfen bzw. haushaltsnahen Dienstleistungen verwenden. Ob Fenster putzen, Gardinen waschen, einkaufen oder andere Tätigkeiten im Rahmen haushaltsnaher Dienstleistungen:

Quellen:

  1. https://www.allianz.de/gesundheit/pflegeversicherung/pflegegrad-punkte/?route=
  2. https://www.aok.de/pk/pflegeleistungen/entlastungsbetrag/
  3. https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/pflegeantrag-und-leistungen/pflegegrad-beantragen-so-gehts-13413

Was kostet ein Pflegegradumzug für Senioren?

Die Kosten für einen Pflegegradumzug stellen für viele Senioren und deren Angehörige eine finanzielle Belastung dar. Daher wird ein Umzug für Senioren mit Pflegegrad in vielen Fällen von der Pflegekasse bezuschusst – nämlich dann, wenn der Umzug eine das Wohnumfeld verbessernde Maßnahme darstellt und die Selbstständigkeit des Betroffenen unterstützt. Der Zuschuss zum Umzug beträgt momentan (Stand März 2026) 4.180,00 Euro. Kostet der Umzug mehr, müssen die Betroffenen die Kosten, die über den Betrag von 4.180,00 Euro hinausgehenden selbst zahlen.

Je nach Art und Umfang des Umzuges sind die Kosten bereits über den Zuschuss gedeckt.

Kosten für den Pflegegradumzug: Ein einziges Angebot genügt für den Antrag bei der Pflegekasse!

Meist ist es mit dem eigentlichen Umzug nicht getan. Oftmals muss auch die alte Wohnung noch entrümpelt und besenrein hinterlassen werden.

Auch der Ab- und Wiederaufbau einer Küche schlägt bei den Umzugskosten zu Buche.

Daher ist es schwierig, verlässliche Aussagen über pauschale Kosten für einen Pflegegradumzug zu machen.

Folgende Faktoren spielen hierbei ebenfalls eine Rolle:

Nicht immer verbirgt sich hinter einem bestimmten Begriff eine Wohnanlage für Service-Wohnen. Dennoch lohnt es sich, nachzufragen, wenn Sie auf der Suche nach einer Wohnanlage für Betreutes Wohnen sind. Bei den folgenden Begriffen könnte es sich nämlich tatsächlich um eine solches Wohnanlage mit besonderem Service handeln:

  • Größe der leer zu räumenden Wohnung
  • Umfang und Art des Hausrats, der mit in das neue Zuhause soll
  • Die Inanspruchnahme des Einpackservices
  • Der allgemeine Arbeitsaufwand
  • Stockwerk und individuelle Bedingungen vor Ort (Fahrstuhl, Treppen usw.)
  • Besonders schwere Gegenstände wie beispielsweise ein Klavier oder eine Heimorgel
  • Einrichten von Halteverbotszonen

Ein auf Pflegegradumzüge spezialisiertes Umzugsunternehmen wie unsere Leipziger Senioren- und Gebäudeservice UG kann direkt mit der Pflegekasse abrechnen und für diese reicht ein Angebot völlig aus.

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